Allgemeine Geschäftsbedingungen

Avora FlexCo Kohlplatz 7, 6600 Pflach, Österreich Firmenbuchnummer: 644584v UID: ATU81621238

Stand: 23. Februar 2026


1. Vertragsparteien und Definitionen

1.1 Vertragspartner

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB”) gelten für alle Verträge über den internetbasierten Zugang zur Avora Digital Plattform, die zwischen der Avora FlexCo, Kohlplatz 7, 6600 Pflach, Österreich („Avora”, „wir”) und ihren Vertragspartnern („Nutzer”, „du”) geschlossen werden. Abweichende AGB des Nutzers finden keine Anwendung, es sei denn, Avora stimmt ihrer Anwendung ausdrücklich in Schriftform zu.

1.2 Definitionen

Für diese AGB gelten die nachfolgenden Definitionen:

„Avora Digital Plattform” (auch „Plattform”) bezeichnet die von Avora unter der Domain avora.digital betriebene digitale Plattform inklusive sämtlicher Funktionen, Inhalte und Dienste.

„Basiskurse” bezeichnen die didaktisch aufbereiteten Video-Lerninhalte zu Digitalthemen, die als Teil eines Pro- oder Ultimate-Abonnements zugänglich sind.

„Digitale Inhalte” umfassen alle Lerninhalte (Video-Lerneinheiten, Basiskurse, Masterclasses), Spotlights, KI-Tools und sonstige Inhalte, die auf der Avora Digital Plattform bereitgestellt werden.

„Digitale Roadmap” bezeichnet den interaktiven, personalisierten Fahrplan für die digitale Transformation des Nutzers, der mithilfe des KI-Coaches erstellt und fortlaufend aktualisiert wird.

„Experts” sind Nutzer, die auf Grundlage separater Experten-Nutzungsbedingungen berechtigt sind, sich im Expertennetzwerk zu listen und ihre Dienstleistungen über die Plattform anzubieten. Die Rolle „Expert” wird im Rahmen eines Approval-Prozesses vergeben.

„Expertennetzwerk” bezeichnet den Bereich der Plattform, in dem geprüfte Dienstleister und Unternehmen zusammengebracht werden.

„Höhere Gewalt” umfasst Ereignisse, die von der betroffenen Partei bei Anlegung der gebotenen Sorgfalt nicht abgewendet werden könnten, wie Naturkatastrophen, Brand, Krieg, Sabotage, behördliche Anordnungen, Pandemien, Streiks oder Stromausfälle.

„KI-Coach” bezeichnet den KI-gestützten Beratungsdienst der Plattform zur Entwicklung digitaler Strategien mit personalisierten Empfehlungen und Analysewerkzeugen.

„Masterclass” bezeichnet eine tiefgehende, kostenpflichtige Lerneinheit zu einem spezifischen Fachgebiet, die ggf. mit einem Quiz und Zertifikat abgeschlossen werden kann.

„Multi-Seat” bezeichnet die Funktion, mit der ein Nutzer (Owner) im Rahmen einer Organisation zusätzliche Zugänge (Seats) für Teammitglieder erwerben und zentral verwalten kann.

„Organisation” bezeichnet die von einem Owner erstellte Team-Struktur innerhalb der Plattform, die mehrere Seats unter einem Abonnement zusammenfasst.

„Owner” bezeichnet den Nutzer, der eine Organisation erstellt, verwaltet und die zentrale Abrechnung für alle Seats übernimmt.

„Pioneers” (auch „Featured People”) sind Personen, die in Spotlight-Videos auftreten und erweiterte Bearbeitungsrechte für ihre Video-Metadaten sowie ein erweitertes Profil haben. Pioneers können ihre Darstellung in Spotlights verwalten (Name, Foto, aktuelle Rolle) und verfügen über ein Opt-out-Recht.

„Seat” bezeichnet einen einzelnen Zugang innerhalb einer Organisation, der einem Teammitglied zugewiesen wird.

„Services” bezeichnen alle von Avora über die Plattform bereitgestellten Dienste und Funktionen.

„Spotlight” bezeichnet die auf der Plattform verfügbaren exklusiven Video-Interviews und -Gespräche mit erfolgreichen Unternehmer:innen zu deren Geschichte und Erfahrungen.

„Unternehmens-Roadmap” bezeichnet die auf Organisationsebene erstellte übergeordnete digitale Roadmap, die vom Owner verwaltet wird und für Teammitglieder einsehbar ist.

„Vertrauliche Informationen” sind sämtliche Informationen und Unterlagen unabhängig von der Art ihrer Verkörperung oder Wiedergabe, die einer Partei von der anderen Partei zur Verfügung gestellt werden und die nicht öffentlich verfügbar sind oder aus deren Inhalt sich ergibt, dass sie offensichtlich vertraulich behandelt werden sollen.

„Zertifikat” bezeichnet den digitalen Nachweis über den erfolgreichen Abschluss einer Masterclass, bestehend aus einem PDF-Dokument und einem digitalen Badge.


2. Beschreibung der Dienste und Vertragsgegenstand

2.1 Services

Avora betreibt die Software-as-a-Service Avora Digital Plattform über das Medium Internet und stellt diese ihren Nutzern zur Verfügung. Vertragsgegenstand ist der internetbasierte Zugang zur Avora Digital Plattform in ihrer jeweils aktuellen Version mit den implementierten Funktionalitäten sowie die Nutzung der durch Avora bereitgestellten Inhalte für die Dauer des Vertrages.

2.2 Plattformfunktionen

Die Services umfassen vier Hauptbereiche:

Erstens eine Streaming- und Lernplattform mit didaktisch aufbereiteten Video-Lerninhalten (Basiskurse), tiefgehenden Masterclasses und exklusiven Spotlights (Video-Interviews mit erfolgreichen Unternehmer:innen), inklusive Kommentarfunktion und interaktiver Lerninhalte.

Zweitens einen KI-gestützten Coach zur Entwicklung digitaler Strategien, der personalisierte Empfehlungen gibt, die individuelle Unternehmenssituation analysiert und eine dynamische, interaktive Digitale Roadmap erstellt und fortlaufend aktualisiert.

Drittens ein Expertennetzwerk als Vermittlungsplattform für geprüfte Digitalisierungsexperten mit direkter Vernetzung zwischen Nutzern und Dienstleistern, strukturiertem Briefing-System, Angebotswesen und Qualitätssicherung.

Viertens eine Zertifizierungsfunktion für Masterclasses, die den erfolgreichen Abschluss durch ein verifizierbares Zertifikat und ein digitales Badge dokumentiert.

2.3 Zielgruppe

Die Plattform richtet sich primär an Unternehmer, Geschäftsführer, Selbstständige und Unternehmen aller Größen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Privatpersonen können die Dienste ebenfalls nutzen, jedoch sind die Inhalte speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmen ausgerichtet.

2.4 Speicherplatz und Datensicherung

Die Services umfassen die Bereitstellung des erforderlichen Speicherplatzes für die vertragsgemäße Nutzung der Funktionen der Avora Digital Plattform sowie die Speicherung der aus der Nutzung generierten Daten auf einem Server von Avora während der Vertragslaufzeit.

2.5 KI-gestützte Funktionen und Transparenz

Avora nutzt künstliche Intelligenz in verschiedenen Bereichen der Plattform, insbesondere für den KI-Coach, die Digitale Roadmap, die semantische Suche, die Video-Transkription und die Generierung von Quiz-Fragen für Masterclasses. Für die KI-Funktionen werden spezialisierte Drittanbieter-Dienste eingesetzt. Die eingesetzten KI-Anbieter werden in der Datenschutzerklärung benannt.

KI-generierte Inhalte werden als solche gekennzeichnet, insbesondere automatisch erstellte Quiz-Fragen für Masterclasses. Personenbezogene Daten oder vertrauliche Unternehmenseingaben der Nutzer werden nicht zum Training allgemeiner KI-Modelle der Drittanbieter verwendet. Eine automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne von Art. 22 DSGVO, die gegenüber dem Nutzer rechtliche Wirkung entfaltet, findet nicht statt.


3. Nutzertypen und Registrierung

3.1 Nutzertypen und Funktionsumfang

Die Plattform unterscheidet folgende Nutzertypen:

Starter-Nutzer erhalten kostenlosen Zugang mit eingeschränkten Features, insbesondere Zugang zu Spotlights und Grundfunktionen der Plattform.

Pro-Nutzer haben Vollzugang zu allen Kernfunktionen der Plattform gegen Zahlung einer monatlichen oder jährlichen Gebühr, einschließlich Basiskursen, KI-Coach, Digitaler Roadmap, Expertennetzwerk und Multi-Seat-Funktion (siehe § 5).

Ultimate-Nutzer verfügen über alle Pro-Features zuzüglich eines monatlichen Kontingents an Masterclass-Credits (siehe § 7), Spotlight-Bonusmaterial (Transkripte, Zusammenfassungen, Audio) und erweiterter Multi-Seat-Kapazität.

Experts agieren auf Grundlage separater Experten-Nutzungsbedingungen und sind berechtigt, ihre Dienstleistungen über das Expertennetzwerk der Plattform anzubieten. Die Rolle wird im Rahmen eines Onboarding- und Approval-Prozesses vergeben. Die besonderen Rechte und Pflichten von Experts werden in den Experten-Nutzungsbedingungen geregelt.

3.2 Registrierungsvoraussetzungen

Für die Registrierung gelten folgende Voraussetzungen: Mindestalter von 16 Jahren, wobei bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich ist; Angabe wahrheitsgemäßer und vollständiger Daten bei der Registrierung; gültige E-Mail-Adresse für die Account-Verifizierung; sowie bei Unternehmen die Berechtigung zur Vertretung des Unternehmens.

3.3 Registrierungsprozess

Die Registrierung erfolgt durch Eingabe der erforderlichen Stammdaten (Name, ggf. Firmenname, E-Mail-Adresse). Optional ist ein Social-Login über Google, Microsoft, Apple oder LinkedIn möglich. Nach der Bestätigung der E-Mail-Adresse und Akzeptanz dieser AGB sowie der Datenschutzerklärung ist die Registrierung abgeschlossen. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Registrierung durch Avora zustande.


4. Abonnements, Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Abonnement-Modelle

Starter-Accounts bieten eingeschränkten Zugang zu Spotlights und Grundfunktionen kostenlos. Starter-Accounts haben keinen Zugang zum KI-Coach, zur Digitalen Roadmap, zu Basiskursen, zum Expertennetzwerk oder zur Multi-Seat-Funktion.

Pro-Abonnements gewähren Vollzugang zu allen Kernfunktionen der Plattform gegen Zahlung einer monatlichen oder jährlichen Gebühr. Der Funktionsumfang umfasst insbesondere Spotlights, Basiskurse, KI-Coach, Digitale Roadmap, Zugang zum Expertennetzwerk und die Multi-Seat-Funktion.

Ultimate-Abonnements umfassen alle Pro-Features zuzüglich eines monatlichen Kontingents an Masterclass-Credits (Credit-basierter Zugang zu Masterclasses, siehe § 7), Spotlight-Bonusmaterial und erweiterter Multi-Seat-Kapazität gegen Zahlung einer monatlichen oder jährlichen Gebühr.

Einzelkauf-Masterclasses können unabhängig vom Abonnement-Typ als Einzelkauf erworben werden, sofern Avora diese Option anbietet. Der Einzelkauf gewährt dauerhaften Zugang zur jeweiligen Masterclass.

4.2 Kostenlose Testphase

Avora kann für bestimmte kostenpflichtige Abonnements eine kostenlose Testphase (Free Trial) anbieten. Die Dauer und Bedingungen der Testphase werden bei der Buchung transparent angezeigt. Für die Aktivierung der Testphase kann die Hinterlegung einer gültigen Zahlungsmethode erforderlich sein. Wird das Abonnement nicht vor Ablauf der Testphase gekündigt, geht es automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über. Die Kündigung der Testphase ist jederzeit bis zum Ende der Testperiode möglich. Das Widerrufsrecht für Verbraucher gemäß § 17 bleibt hiervon unberührt.

4.3 Preise und Zahlungsmodalitäten

Die aktuellen Preise sind auf der Website von Avora einsehbar und werden bei der Buchung transparent angezeigt. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Zahlung erfolgt im Voraus für den gewählten Abonnementzeitraum (monatlich oder jährlich) über die akzeptierten Zahlungsmethoden (insbesondere Kreditkarte, SEPA-Lastschrift oder andere bei der Buchung angebotene Zahlungsarten). Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den spezialisierten Zahlungsdienstleister Mollie B.V., Niederlande.

Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen behält Avora sich vor, den Zugang zu kostenpflichtigen Features zu sperren. Die Sperrung wird dem Nutzer vorab angekündigt. Nach erfolgreicher Nachzahlung wird der Zugang unverzüglich wiederhergestellt.

4.4 Preisänderungen

Avora ist berechtigt, die Preise für Abonnements zu ändern. Preisänderungen werden dem Nutzer mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt und gelten erst ab der nächsten Verlängerungsperiode. Der Nutzer kann den Änderungen widersprechen und den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung kündigen.

4.5 Rechnungsstellung

Rechnungen werden elektronisch an die hinterlegte E-Mail-Adresse versendet und sind im Nutzerportal abrufbar.


5. Multi-Seat und Organisationen

5.1 Verfügbarkeit

Die Multi-Seat-Funktion ist ab dem Pro-Abonnement verfügbar. Starter-Accounts haben keinen Zugang zur Multi-Seat-Funktion. Der jeweilige Abonnement-Plan kann eine bestimmte Anzahl inkludierter Seats enthalten; weitere Seats können gegen Aufpreis hinzugebucht werden. Die jeweils gültige Anzahl inkludierter Seats und die Preise für zusätzliche Seats sind auf der Website von Avora einsehbar.

5.2 Organisation und Owner

Durch Aktivierung der Multi-Seat-Funktion erstellt der Nutzer eine Organisation. Der erstellende Nutzer wird zum Owner der Organisation. Jede Organisation hat genau einen Owner. Der Owner verwaltet die Seats, Einladungen und die zentrale Abrechnung. Der Owner selbst zählt nicht als zusätzlicher Seat. Ein Nutzer kann in der aktuellen Version nur einer Organisation angehören.

5.3 Seats und Teammitglieder

Der Owner kann Teammitglieder per E-Mail-Einladung oder Einladungslink zur Organisation hinzufügen. Alle Seats innerhalb einer Organisation erhalten denselben Funktionsumfang wie der Plan des Owners (Pro oder Ultimate). Eingeladene Nutzer müssen die Einladung aktiv annehmen. Die Einladung umfasst die Akzeptanz dieser AGB.

Jedes Teammitglied erhält innerhalb der Organisation einen eigenen KI-Coach mit privaten Chat-Verläufen, eine eigene individuelle Roadmap, Zugang zur Unternehmens-Roadmap (lesend sowie mit der Möglichkeit, Vorschläge einzureichen) und einen eigenständigen Lernfortschritt.

5.4 Abrechnung von Seats

Die Abrechnung aller Seats erfolgt zentral über den Owner. Für zusätzliche Seats gelten die zum Zeitpunkt der Hinzufügung gültigen Seat-Preise, die auf der Website von Avora einsehbar sind. Seats werden bei Hinzufügen oder Entfernen innerhalb eines Abrechnungszeitraums anteilig (pro rata) berechnet bzw. gutgeschrieben. Die Abrechnung erfolgt usage-basiert auf Basis der Anzahl aktiver Seats; nicht genutzte Seats, die zugewiesen sind, werden dennoch berechnet.

5.5 Pflichten des Owners

Der Owner ist verantwortlich für die rechtzeitige Zahlung aller Seat-Gebühren, die ordnungsgemäße Verwaltung der Organisation, die Information der Teammitglieder über relevante Vertragsänderungen und die Einhaltung dieser AGB durch die Teammitglieder seiner Organisation.

5.6 Entfernung von Teammitgliedern und Austritt

Der Owner kann Teammitglieder jederzeit aus der Organisation entfernen. Teammitglieder können die Organisation auch selbstständig verlassen. In beiden Fällen wird der betroffene Nutzer auf den Starter-Plan zurückgestuft. Individuelle Roadmaps und Lernfortschritte bleiben erhalten, sind jedoch bis zum Abschluss eines eigenen Abonnements nicht zugänglich. Der Zugang zur Unternehmens-Roadmap entfällt sofort.

5.7 Bereits bestehende Abonnements

Hat ein eingeladener Nutzer bereits ein eigenes kostenpflichtiges Abonnement, wird dieses mit Beitritt zur Organisation beendet und durch die Seat-Lizenz der Organisation ersetzt. Die bereits gezahlte individuelle Abogebühr wird dem Nutzer für den verbleibenden Zeitraum anteilig (aliquot) zurückerstattet. Bei Verlassen der Organisation kann der Nutzer ein neues individuelles Abonnement abschließen.

5.8 Planwechsel des Owners

Ändert der Owner seinen Abonnement-Plan (z.B. von Pro auf Ultimate oder umgekehrt), werden alle Seats automatisch auf den neuen Plan angepasst. Teammitglieder werden über den Planwechsel und die damit verbundene Änderung des Funktionsumfangs benachrichtigt.

5.9 Kündigung durch den Owner

Kündigt der Owner sein Abonnement, werden alle Teammitglieder rechtzeitig (mindestens 14 Tage vorher) benachrichtigt. Zum Ende der Laufzeit werden alle Seats auf den Starter-Plan zurückgestuft und die Organisation archiviert. Individuelle Nutzer-Daten (Roadmaps, Lernfortschritte) bleiben bei den einzelnen Nutzern erhalten.


6. Vertragslaufzeit und Kündigung

6.1 Laufzeit

Starter-Accounts bestehen unbefristet und kostenlos. Kostenpflichtige Abonnements (Pro, Ultimate) können als Monats- oder Jahresabonnement abgeschlossen werden. Monatsabonnements haben eine Laufzeit von einem Monat und verlängern sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat. Jahresabonnements haben eine Laufzeit von zwölf Monaten und verlängern sich automatisch um jeweils weitere zwölf Monate.

6.2 Ordentliche Kündigung

Monatsabonnements können jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden. Jahresabonnements können jederzeit mit Wirkung zum Ende der laufenden Jahresperiode gekündigt werden. Die Kündigung muss über das Nutzerportal oder per E-Mail an hello@avora.digital erfolgen. Eine Kündigungsbestätigung wird elektronisch versendet.

6.3 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Zur außerordentlichen Kündigung ist Avora insbesondere berechtigt, wenn der Nutzer fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung nicht leistet, die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der Plattform trotz Abmahnung wiederholt verletzt, oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Eine außerordentliche Kündigung setzt grundsätzlich voraus, dass der andere Teil zuvor schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den Grund zur Kündigung in angemessener Frist zu beseitigen, es sei denn, eine Abmahnung ist nach den Umständen unzumutbar.

6.4 Folgen der Vertragsbeendigung

Nach Beendigung eines kostenpflichtigen Abonnements bleibt der Account bis zum Ende der bezahlten Periode aktiv. Danach erfolgt eine automatische Rückstufung auf den Starter-Account. Der Nutzer hat die Möglichkeit, vor der Rückstufung seine Daten herunterzuladen (insbesondere Roadmap-Daten und Zertifikate). Mit Beendigung des kostenpflichtigen Vertrages ist der Nutzer nicht mehr berechtigt, die kostenpflichtigen Services zu nutzen. Bereits ausgestellte Zertifikate bleiben auch nach Vertragsbeendigung gültig und über die Verify-URL abrufbar.

6.5 Daten nach Vertragsbeendigung

Nach Beendigung des Vertrages und vollständiger Löschung des Nutzer-Accounts werden personenbezogene Daten innerhalb von 30 Tagen gelöscht, sofern nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten (insbesondere steuer- und unternehmensrechtliche Aufbewahrungsfristen von bis zu sieben Jahren) entgegenstehen. Der Nutzer kann seine Daten vor der Löschung über die Exportfunktion im Nutzerportal herunterladen. Daten, die aufgrund gesetzlicher Pflichten aufbewahrt werden müssen, werden nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfrist gelöscht.


7. Masterclasses und Zertifikate

7.1 Masterclasses

Masterclasses sind tiefgehende Lerninhalte zu spezifischen Fachthemen. Sie bestehen aus einzelnen Lektionen in Videoform und ggf. begleitenden Materialien. Der Zugang zu Masterclasses ist über zwei Wege möglich:

Credit-basierter Zugang (Ultimate-Abonnement): Ultimate-Nutzer erhalten ein monatliches Kontingent an Masterclass-Credits. Durch Einlösung eines Credits wird der Zugang zu einer Masterclass für einen festen Zeitraum von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt der Einlösung freigeschaltet. Nicht eingelöste Credits können in begrenztem Umfang in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen werden (Rollover). Die jeweils gültige Anzahl der monatlichen Credits und die Rollover-Regeln sind auf der Website von Avora einsehbar.

Einzelkauf: Masterclasses können unabhängig vom Abonnement-Typ als Einzelkauf erworben werden, sofern Avora diese Option anbietet. Der Einzelkauf gewährt dauerhaften Zugang zur jeweiligen Masterclass. Zusätzlich erhält der Nutzer beim Einzelkauf einer Masterclass ein Kontingent an zusätzlichen KI-Coach-Pro-Tagen als Bonus. Die jeweils gültige Anzahl der Bonus-Tage ist auf der Website von Avora einsehbar.

7.2 Zertifikate

Nach erfolgreichem Abschluss einer Masterclass kann ein Zertifikat ausgestellt werden. Der Abschluss setzt voraus, dass der Nutzer mindestens 90 % des Gesamtfortschritts der Masterclass erreicht hat (kumulatives Completeness-Tracking). Sofern ein Quiz für die Masterclass vorhanden ist, müssen zusätzlich mindestens 80 % der Quiz-Fragen korrekt beantwortet werden.

Bei Masterclasses, die im Einzelkauf erworben wurden, ist das Zertifikat im Kaufpreis enthalten. Bei allen anderen Zugangswegen (insbesondere beim Credit-basierten Zugang über das Ultimate-Abonnement) muss das Zertifikat als Zusatzleistung separat erworben werden. Die aktuellen Preise für den Zertifikatserwerb sind auf der Website von Avora einsehbar.

7.3 Ausstellung und Inhalt des Zertifikats

Zertifikate werden von Avora ausgestellt. Sie enthalten den Namen des Absolventen (nach einmaliger Bestätigung durch den Nutzer), den Titel der Masterclass, den Namen des Kursleiters, das Ausstellungsdatum und eine eindeutige Zertifikats-ID. Der Name auf dem Zertifikat kann nachträglich nur über den Avora-Support geändert werden.

Jedes Zertifikat erhält eine öffentliche Verify-URL, über die der Status des Zertifikats (gültig, widerrufen, nicht gefunden) überprüft werden kann. Aus Datenschutzgründen wird auf der Verify-Seite kein Name des Absolventen angezeigt.

7.4 Gültigkeit und Widerruf

Zertifikate sind unbegrenzt gültig. Avora behält sich das Recht vor, Zertifikate bei nachgewiesenem Betrug zu widerrufen. Ein Widerruf wird dem betroffenen Nutzer per E-Mail mitgeteilt. Bereits heruntergeladene PDF-Zertifikate werden durch einen Widerruf nicht technisch ungültig, die Verify-URL zeigt jedoch den Status „widerrufen” an.

7.5 Quiz-System und KI-Kennzeichnung

Quiz-Fragen für Masterclasses können manuell durch den Kursleiter erstellt oder KI-gestützt auf Basis der Kursinhalte generiert werden. KI-generierte Fragen werden als solche gekennzeichnet. Das Quiz kann lektionsbegleitend oder als Abschlussquiz absolviert werden; ein flexibler Wechsel zwischen beiden Modi ist möglich.

7.6 Rückerstattung und Credit-Rückgabe

Für die Rückerstattung bzw. Rückgabe gelten je nach Zugangsweg unterschiedliche Regelungen:

Credit-basierter Zugang: Innerhalb einer von Avora definierten anfänglichen Nutzungsdauer (Viewtime-Schwelle) kann der Nutzer die Masterclass abbrechen, wobei der eingesetzte Credit als nicht eingelöst gilt und dem Nutzer zurückgegeben wird. Nach Überschreiten dieser Viewtime-Schwelle gilt der Credit als endgültig eingelöst und kann nicht mehr zurückgegeben werden. Die jeweils gültige Viewtime-Schwelle ist auf der Plattform ersichtlich.

Einzelkauf: Für im Einzelkauf erworbene Masterclasses gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte gemäß § 17. Mit der Ausstellung eines Zertifikats ist die Leistung der Masterclass vollständig erbracht; eine Rückerstattung des Kaufpreises ist ab diesem Zeitpunkt ausgeschlossen. Dies gilt unbeschadet gesetzlich zwingender Gewährleistungsrechte.


8. Rechte und Pflichten der Nutzer

8.1 Nutzungsrechte

Avora räumt dem Nutzer im Rahmen des gebuchten Abonnements für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht ein, die Digitalen Inhalte und Services nach Maßgabe dieser AGB zu nutzen. Der Umfang des Zugangs richtet sich nach dem gewählten Abonnement-Typ.

8.2 Allgemeine Nutzerpflichten

Nutzer sind verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben bei der Registrierung und Profilerstellung zu machen, ihre Zugangsdaten vor unbefugter Nutzung zu schützen und den Verdacht auf Missbrauch des Accounts sofort an Avora zu melden. Nutzer haben die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Nutzung der Services durch Unbefugte zu verhindern, und Avora unverzüglich zu unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass Passwörter Unbefugten bekannt geworden sein könnten.

8.3 Technische Pflichten

Nutzer müssen die erforderlichen technischen Zugangsvoraussetzungen (insbesondere aktueller Webbrowser, stabile Internetverbindung) selbst schaffen und sind verpflichtet, ihre Inhalte, Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Schutzprogramme einzusetzen. Nutzer sind selbst für Sicherungskopien ihrer Daten verantwortlich.

8.4 Inhaltliche Verhaltensregeln

Nutzer dürfen keine rechtswidrigen, beleidigenden, diskriminierenden oder die Rechte Dritter verletzenden Inhalte verbreiten und haben sich respektvoll gegenüber anderen Nutzern zu verhalten. Insbesondere sind untersagt: automatisierte Datenabfragen (Scraping), Reverse Engineering, Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen, Spam, Phishing und andere betrügerische Aktivitäten. Ebenso untersagt ist der Versuch, die Plattform oder ihre Systeme zu manipulieren.

8.5 KI-Coach und Roadmap-Nutzung

Die Empfehlungen des KI-Coaches und die Inhalte der Digitalen Roadmap dienen der Orientierung und stellen keine rechtsverbindliche Beratung dar. Der Nutzer bleibt für alle unternehmerischen Entscheidungen selbst verantwortlich. Die Eingaben des Nutzers in den KI-Coach werden vertraulich behandelt und nicht zur Beratung anderer Nutzer oder zum Training allgemeiner KI-Modelle verwendet.

8.6 Störungsmeldung

Werden dem Nutzer Störungen bekannt, hat er Avora unverzüglich darüber zu informieren und Avora soweit möglich bei der Feststellung und Beseitigung der Störung zu unterstützen.


9. Expertennetzwerk

9.1 Plattformrolle von Avora

Avora betreibt das Expertennetzwerk als Vermittlungsplattform und bringt Nutzer mit geprüften Digitalisierungsexperten zusammen. Avora ist nicht Vertragspartner bei Geschäften zwischen Nutzern und Experten. Avora tritt ausschließlich als Vermittler auf, nicht als Berater oder Dienstleister für die vom Experten erbrachten Leistungen.

9.2 Nutzung des Expertennetzwerks

Pro- und Ultimate-Nutzer (sowie Teammitglieder mit entsprechendem Plan) können das Expertennetzwerk nutzen, um Experten zu finden und über den strukturierten Briefing- und Angebotsflow der Plattform zu kontaktieren. Die Nutzung des Expertennetzwerks unterliegt den in den AGB und auf der Plattform dargestellten Abläufen.

9.3 Teilen von Roadmap-Daten mit Experten

Beim Teilen von Roadmap-Daten mit einem Experten über die Plattform stimmt der Nutzer zu, dass die ausgewählten Daten dem Experten über eine zeitlich begrenzte Sharing-Page zur Verfügung gestellt werden. Der Nutzer wählt selbst aus, welche Teile seiner Roadmap geteilt werden. Alle Experten unterliegen einer Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) gegenüber Avora. Weitere Details zum NDA-Schutz finden sich in den Experten-Nutzungsbedingungen.

9.4 Keine Erfolgsgarantie

Avora garantiert nicht die Verfügbarkeit passender Experten, die Qualität der durch Experten erbrachten Leistungen oder den Erfolg einer Zusammenarbeit zwischen Nutzern und Experten. Nutzer sind selbst für die Prüfung von Expertenangeboten und die Entscheidung über eine Zusammenarbeit verantwortlich.

9.5 Bewertungssystem

Die Plattform stellt ein Bewertungssystem zur Verfügung, über das Nutzer die Zusammenarbeit mit Experten bewerten können. Bewertungen müssen wahrheitsgemäß, sachlich und fair sein. Avora behält sich vor, missbräuchliche oder offensichtlich unbegründete Bewertungen zu entfernen.

9.6 Experten-Nutzungsbedingungen

Die besonderen Rechte und Pflichten von Experts, einschließlich der Geheimhaltungsvereinbarung (NDA), des Verifizierungsprozesses, des Provisionsmodells und der Qualitätssicherung, werden in den separaten Experten-Nutzungsbedingungen geregelt. Diese bilden gemeinsam mit den vorliegenden AGB die vertragliche Grundlage für die Teilnahme am Expertennetzwerk als Dienstleister.


10. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

10.1 Rechte an der Plattform

Alle Rechte an der Plattform, ihrer Software, dem Design, den Marken und den von Avora oder in dessen Auftrag erstellten Inhalten (einschließlich Spotlights, Basiskursen, Masterclasses und KI-generierten Inhalten) stehen Avora bzw. den jeweiligen Rechteinhabern zu. Die Nutzung ist ausschließlich im Rahmen dieser AGB gestattet.

10.2 Nutzungsbeschränkungen

Nutzer dürfen die Digitalen Inhalte nicht an Dritte weitergeben, weder veräußern, vermieten, verleihen noch Dritten auf andere Weise zugänglich machen. Das Kopieren, Übersetzen, Abändern, Bearbeiten, Dekompilieren, Zurückentwickeln oder Disassemblieren der Digitalen Inhalte und der Plattform-Software ist untersagt. Gesetzlich zwingende Rechte, insbesondere unter dem österreichischen Urheberrechtsgesetz, bleiben unberührt.

10.3 Nutzerinhalte

Nutzer behalten alle Rechte an ihren selbst erstellten Inhalten (z.B. Kommentare, hochgeladene Dokumente). Der Nutzer räumt Avora ein nicht-exklusives, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht ein, das die Darstellung, Speicherung und technisch notwendige Vervielfältigung auf der Plattform umfasst. Öffentliche Kommentare können von anderen Nutzern eingesehen werden. Avora behält sich vor, Inhalte bei Verstößen gegen diese AGB zu löschen.

10.4 Roadmap-Daten

Die vom Nutzer in die Digitale Roadmap eingegebenen Daten verbleiben im Eigentum des Nutzers. Avora verarbeitet diese Daten ausschließlich zur Erbringung der Services (insbesondere für die KI-Coach-Funktionalität) und gibt sie nicht an Dritte weiter, mit Ausnahme der vom Nutzer explizit autorisierten Weitergabe an Experten über die Sharing-Funktion.

10.5 Zertifikate und Badges

Die auf Zertifikaten und Badges verwendeten Gestaltungselemente, das Avora-Branding und das Layout sind urheberrechtlich geschützt. Der Nutzer darf ausgestellte Zertifikate und Badges zu eigenen Zwecken verwenden (insbesondere für den Lebenslauf, LinkedIn und ähnliche berufliche Darstellungen). Eine Veränderung der Zertifikate oder Badges ist nicht gestattet.


11. Verfügbarkeit der Services

11.1 Service Level

Avora stellt die Avora Digital Plattform grundsätzlich 24 Stunden am Tag, 365 Tage pro Jahr zur Nutzung zur Verfügung und strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von durchschnittlich 99 % pro Kalenderjahr an.

11.2 Wartungsarbeiten

Avora ist berechtigt, die Plattform für bis zu fünf Stunden pro Monat für planmäßige Wartungsarbeiten zu unterbrechen. Wartungsfenster werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (MEZ/MESZ) gelegt und nach Möglichkeit im Voraus angekündigt. Die Zeiten planmäßiger Wartungsfenster gelten nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit.

11.3 Störungen und Einschränkungen

Avora wird die Nutzer nach Möglichkeit über Störungen und deren voraussichtliche Dauer informieren. Für internet- oder netzbedingte Ausfallzeiten und insbesondere für Ausfallzeiten aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Avora liegen (wie Höhere Gewalt, Verschulden Dritter oder Störungen bei Infrastrukturdienstleistern), ist Avora nicht verantwortlich.


12. Datenschutz und Datenverarbeitung

12.1 Datenschutz-Grundsätze

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der separaten Datenschutzerklärung und den Bestimmungen der DSGVO sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG). Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren Datenschutzbestimmungen beachten.

12.2 Vertraulichkeit der KI-Coach-Daten

Die vom Nutzer im KI-Coach eingegebenen Daten (Unternehmensinformationen, strategische Ziele, Branchendaten etc.) werden streng vertraulich behandelt. Sie werden ausschließlich zur Erbringung der personalisierten Services verwendet und nicht zum Training allgemeiner KI-Modelle herangezogen. Der Nutzer kann die Löschung dieser Daten jederzeit im Rahmen seiner DSGVO-Rechte veranlassen.

12.3 Multi-Seat-Datenschutz

Innerhalb einer Organisation hat der Owner keinen Zugriff auf die individuellen KI-Coach-Chatverläufe der Teammitglieder. Diese sind und bleiben privat. Der Owner hat über das Team-Dashboard Zugang zu aggregierten Nutzungsdaten (Kursfortschritt, letzte Aktivität). Die individuelle Roadmap jedes Teammitglieds ist nur für das jeweilige Teammitglied einsehbar.

12.4 Steuerliche Meldepflichten

Als Betreiber einer digitalen Plattform kann Avora unter bestimmten Umständen nach dem Digitalen Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG) verpflichtet sein, Informationen über gewerbliche Aktivitäten der Nutzer an die Finanzverwaltung zu melden. Dies betrifft insbesondere Experts, die über die Plattform Dienstleistungen anbieten. Betroffene Nutzer werden vor jeder Meldung über Art und Umfang der übermittelten Daten informiert. Weitere Details finden sich in den Experten-Nutzungsbedingungen.

12.5 Internationale Datenübertragung

Bei der Nutzung von technischen Drittanbietern können Daten in Länder außerhalb der EU/des EWR übertragen werden. Dies erfolgt ausschließlich auf Grundlage geeigneter Garantien, insbesondere der Standardvertragsklauseln (SCC) der EU-Kommission. Details zu den eingesetzten Drittanbietern finden sich in der Datenschutzerklärung.


13. Referenzrecht

13.1 Nennung als Referenzkunde

Avora ist berechtigt, Nutzer als Referenzkunden in Pressemitteilungen, Marketingmaterialien und auf der Webseite von Avora zu benennen. Der Nutzer kann der Nennung jederzeit schriftlich widersprechen, wobei eine E-Mail an hello@avora.digital ausreichend ist.

13.2 Automatisierte Auswertung von E-Mail-Domains

Avora ist berechtigt, den Domain-Teil der bei der Registrierung angegebenen E-Mail-Adressen automatisiert auszuwerten, um daraus den Einsatz des Dienstes bei den entsprechenden Organisationen abzuleiten und diese auf der Website oder in Marketingmaterialien als Nutzer des Dienstes zu nennen. Der Nutzer kann dieser Verwendung jederzeit schriftlich widersprechen (E-Mail ausreichend).

13.3 Logo-Nutzung

Die Referenznennung kann mit der Darstellung des Firmenlogos des Nutzers erfolgen. Der Nutzer räumt Avora zu diesem Zweck ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares, widerrufliches Nutzungsrecht hinsichtlich der hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechte ein.


14. Vertraulichkeit

14.1 Vertraulichkeitsverpflichtung

Die Parteien haben alle Vertraulichen Informationen, die eine Partei der anderen Partei mitteilt oder von ihr erhält, vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zweck der Leistungserbringung und Vertragserfüllung zu benutzen. Die Parteien werden Vertrauliche Informationen vor unbefugtem Zugriff schützen und mit mindestens der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsinhabers behandeln.

14.2 Ausnahmen

Diese Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten nicht für Informationen, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren, bevor sie diese von der anderen Partei erhalten hat; die die empfangende Partei unabhängig und ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen der anderen Partei selbständig entwickelt hat; die die empfangende Partei von einem Dritten erlangt hat, der seinerseits keiner Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegt; die ohne Verschulden der empfangenden Partei allgemein bekannt sind oder werden; die eine Partei durch schriftliche Erklärung von der Vertraulichkeit ausgenommen hat; oder deren Offenlegung durch richterlichen oder behördlichen Beschluss angeordnet wird.


15. Haftung und Gewährleistung

15.1 Gewährleistung

Avora gewährleistet die Funktions- und Betriebsbereitschaft der Avora Digital Plattform und der Services nach den Bestimmungen des Vertrags. Bei Mängeln besteht zunächst Anspruch auf Nacherfüllung (Verbesserung oder Ersatzlieferung). Bei dauerhafter Unmöglichkeit der Nacherfüllung steht dem Nutzer das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt zu. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Bereitstellung des jeweiligen Services, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

15.2 Haftungsbeschränkung

Die Haftung von Avora auf Schadensersatz ist, soweit es dabei auf ein Verschulden ankommt, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet Avora nur für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Bereitstellung der Services, deren Freiheit von Mängeln, die die Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie etwaige Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten.

15.3 Schadensbegrenzung

Soweit Avora dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangener Gewinn, sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Services typischerweise zu erwarten sind. Die Haftung ist der Höhe nach auf die vom Nutzer in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlten Entgelte begrenzt, maximal jedoch auf EUR 50.000 pro Schadensfall.

15.4 Haftungsausschlüsse

Avora haftet nicht im Fall von Höherer Gewalt. Für den Verlust von Daten haftet Avora nicht, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Nutzer es unterlassen hat, angemessene Datensicherungen durchzuführen. Keine Haftung besteht für Inhalte anderer Nutzer, Inhalte und Leistungen von Experts, verlinkter Websites oder Schäden durch Viren oder andere schädliche Programme, die nicht aus dem Verantwortungsbereich von Avora stammen.

15.5 Drittinhalte und Expertennetzwerk

Avora tritt bei Geschäften zwischen Nutzern und Experten nur als Vermittler auf und übernimmt keine Haftung für die Qualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der von Experten angebotenen Dienstleistungen. Nutzer sind selbst für die Prüfung und Auswahl von Expertenangeboten verantwortlich.

15.6 KI-Coach-Hinweis

Die Empfehlungen des KI-Coaches und der Digitalen Roadmap sind automatisiert generierte Vorschläge und stellen ausdrücklich keine professionelle Beratung dar. Sie ersetzen insbesondere keine Rechtsberatung, Steuerberatung, Finanzberatung oder zertifizierte Unternehmensberatung. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass KI-generierte Inhalte Ungenauigkeiten oder fehlerhafte Informationen enthalten können. Avora haftet nicht für Schäden, die durch das Befolgen von KI-generierten Empfehlungen entstehen. Für verbindliche fachliche Auskünfte wird die Konsultation qualifizierter Fachleute empfohlen.

15.7 Sperrrecht

Avora ist zur sofortigen Sperrung von Nutzer-Inhalten oder in besonderen Fällen des Nutzerzugangs berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass gespeicherte Inhalte rechtswidrig sind oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht liegt insbesondere vor, wenn Gerichte, Behörden oder Dritte Avora davon in Kenntnis setzen. Der Nutzer wird von der Sperre und dem Grund unverzüglich verständigt. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

15.8 Zwingendes Recht

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für die Haftung für Personenschäden (Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit), für Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in anderen Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich ausgeschlossen ist.


16. Support und Kundenservice

16.1 Support-Kanäle

Support wird über E-Mail (support@avora.digital) und das Kontaktformular auf der Website angeboten. Die angestrebte Antwortzeit beträgt in der Regel 48 Stunden an Werktagen.

16.2 Self-Service

Avora stellt eine FAQ-Sektion, Video-Tutorials und eine Knowledge Base mit Anleitungen und Best Practices zur Verfügung.

16.3 Beschwerden

Beschwerden können jederzeit per E-Mail an legal@avora.digital eingereicht werden. Avora wird den Eingang der Beschwerde innerhalb von fünf Werktagen bestätigen und sich um eine sachgerechte Klärung innerhalb von 30 Tagen bemühen. Das Recht des Nutzers, die zuständige Aufsichtsbehörde oder ein Gericht anzurufen, bleibt hiervon unberührt.


17. Besondere Verbraucherinformationen

17.1 Geltungsbereich

Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten ausschließlich für Nutzer, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind, d.h. natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

17.2 Widerrufsrecht bei Abonnements

Verbraucher haben bei kostenpflichtigen Abonnements ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss gemäß § 11 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG). Der Widerruf kann ohne Angabe von Gründen in jeder eindeutigen Form (z.B. per E-Mail an legal@avora.digital) erklärt werden. § 17.3 (Vorzeitiges Erlöschen bei digitalen Inhalten) gilt sinngemäß auch für den Zugang zu digitalen Inhalten im Rahmen eines Abonnements.

Muster-Widerrufsformular. Der Kunde kann zur Ausübung des Widerrufsrechts das nachstehende Muster verwenden, ist dazu jedoch nicht verpflichtet:

An: Avora FlexCo, Kohlplatz 7, 6600 Pflach, Österreich, E-Mail: support@avora.digital

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: [Bezeichnung der Dienstleistung]

Bestellt am / erhalten am: [Datum]

Name des/der Verbraucher(s): [Name]

Anschrift des/der Verbraucher(s): [Anschrift]

Datum, Unterschrift

17.3 Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten (Masterclasses)

Bei Verträgen über die Bereitstellung digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden (insbesondere Masterclasses als Einzelkauf), erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: (a) der Verbraucher hat vor Beginn der Bereitstellung ausdrücklich zugestimmt, dass Avora mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt; (b) der Verbraucher hat zur Kenntnis genommen, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Bereitstellung sein Widerrufsrecht verliert; und (c) Avora hat dem Verbraucher die digitalen Inhalte zum Abruf bereitgestellt (§ 18 Abs. 1 Z 11 FAGG).

Diese Zustimmung wird im Kaufprozess durch eine separate, aktive Bestätigung (Checkbox) eingeholt, die nicht mit anderen Erklärungen kombiniert ist. Der Verbraucher erhält eine Bestätigung über die erteilte Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail).

17.4 Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs erstattet Avora alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Widerrufserklärung. Die Rückzahlung erfolgt mit demselben Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat.

17.5 Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Avora ist bereit, an Verfahren zur alternativen Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

17.6 Informationspflichten

Kontaktdaten für Beschwerden: legal@avora.digital, Postanschrift: Avora FlexCo, Kohlplatz 7, 6600 Pflach, Österreich.


18. Änderungen der AGB und Services

18.1 AGB-Änderungen

Avora behält sich vor, diese AGB zu ändern, insbesondere wenn sich die Rechtslage ändert, neue Features eingeführt werden, technische Anpassungen notwendig sind oder Geschäftsmodell-Anpassungen erforderlich werden. Änderungen werden dem Nutzer mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse mitgeteilt. Der Nutzer kann den Änderungen innerhalb dieser Frist widersprechen. Bei Widerspruch endet der Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen. Bereits gezahlte Entgelte für den Zeitraum nach Vertragsende werden anteilig erstattet. Die Nutzung der Plattform nach Inkrafttreten der geänderten AGB gilt als Zustimmung.

18.2 Service-Änderungen

Avora ist berechtigt, die Services zu überarbeiten, den Funktionsumfang zu erweitern oder anzupassen, ohne dadurch die vertragswesentlichen Services wesentlich einzuschränken. Wesentliche Änderungen werden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail angekündigt. Bei Widerspruch werden sich die Parteien um eine einvernehmliche Lösung bemühen. Im Falle einer Nichteinigung ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen.


19. Rechtswahl und Gerichtsstand

19.1 Anwendbares Recht

Für diese AGB und die gesamte Vertragsbeziehung gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Für Verbraucher im Sinne des KSchG gelten die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, soweit diese einen weitergehenden Schutz bieten.

19.2 Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist für Unternehmer ausschließlicher Gerichtsstand Innsbruck, Österreich. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsbestimmungen, insbesondere der Gerichtsstand am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Verbrauchers (§ 14 KSchG).


20. Schlussbestimmungen

20.1 Schriftform

Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden zu diesen AGB. Änderungen oder Ergänzungen der AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Soweit in diesen AGB die Schriftform vorgesehen ist, genügt auch die Textform (z.B. E-Mail), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

20.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

20.3 Übertragung

Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei übertragbar. Avora ist jedoch berechtigt, ihre Rechte und Pflichten auf verbundene Unternehmen im Sinne des Unternehmensgesetzbuches zu übertragen, sofern dies die Interessen des Nutzers nicht wesentlich beeinträchtigt.

20.4 Sprache

Diese AGB sind in deutscher Sprache verfasst. Im Falle einer Übersetzung ist die deutsche Fassung maßgeblich.

20.5 Ergänzende Vertragsbestandteile

Neben diesen AGB gelten folgende Dokumente als Vertragsbestandteile, soweit sie auf den Nutzer Anwendung finden:

  • die Datenschutzerklärung von Avora (abrufbar unter avora.digital/privacy)
  • die Widerrufsbelehrung für Verbraucher
  • die Experten-Nutzungsbedingungen (nur für Experts)

Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Dokumenten haben die vorliegenden AGB Vorrang, sofern die ergänzenden Dokumente nicht ausdrücklich abweichende Regelungen für ihren jeweiligen Anwendungsbereich vorsehen.


Kontaktinformationen:

Avora FlexCo Kohlplatz 7 6600 Pflach, Österreich

E-Mail: hello@avora.digital Website: https://avora.digital

Firmenbuchnummer: 644584v UID: ATU81621238

Stand der AGB: 23. Februar 2026