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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Avora FlexCo Kohlplatz 7/303, 6600 Pflach, Österreich Firmenbuchnummer: 644584v UID: ATU81621238

Version 2.0 · Stand: 23. August 2026


1. Vertragsparteien und Definitionen

1.1 Vertragspartner

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB”) gelten für alle Verträge über den internetbasierten Zugang zur Avora Plattform, die zwischen der Avora FlexCo, Kohlplatz 7/303, 6600 Pflach, Österreich („Avora”, „wir”) und ihren Vertragspartnern („Nutzer”, „du”) geschlossen werden. Sie gelten auch für den kostenlosen Gastzugang gemäß § 3.4. Abweichende AGB des Nutzers finden keine Anwendung, es sei denn, Avora stimmt ihrer Anwendung ausdrücklich in Schriftform zu.

1.2 Definitionen

Für diese AGB gelten die nachfolgenden Definitionen:

„Academy” bezeichnet den Lernbereich der Plattform mit didaktisch aufbereiteten Video-Lerninhalten (Basiskurse) und Masterclasses.

„Avora AI” bezeichnet den KI-gestützten Assistenten der Plattform, der bereichsübergreifend verfügbar ist und im jeweiligen Arbeitskontext Vorschläge, Zusammenfassungen, Analysen und Entwürfe erstellt.

„Avora Certified” bezeichnet den Qualitätsstatus, den Experts nach erfolgreichem Abschluss des Prüfverfahrens gemäß § 11.3 erhalten.

„Avora Meet” bezeichnet die Videogesprächs-Funktion der Plattform einschließlich Terminplanung sowie optionaler Aufzeichnung und Transkription.

„Avora Plattform” (auch „Plattform”) bezeichnet die von Avora unter der Domain avora.digital betriebene digitale Plattform inklusive sämtlicher Funktionen, Inhalte und Dienste.

„Basiskurse” bezeichnen die Video-Lerninhalte zu Digitalthemen, die als Teil kostenpflichtiger Pläne zugänglich sind.

„Digitale Inhalte” umfassen alle über die Plattform bereitgestellten Inhalte, insbesondere Basiskurse, Masterclasses, Spotlights und KI-generierte Inhalte.

„Expert” bezeichnet einen Nutzer, der auf der Plattform Beratungs- oder Dienstleistungen anbietet, Kundenräume betreibt oder im Expertennetzwerk gelistet ist. Die Listung im Expertennetzwerk setzt einen aktiven, dafür berechtigenden kostenpflichtigen Plan voraus.

„Expertennetzwerk” bezeichnet den Bereich der Plattform, in dem Experts dargestellt und mit Unternehmen zusammengebracht werden.

„Gast” bezeichnet eine Person, die von einem Nutzer in einen Kundenraum oder zu einem Avora-Meet-Gespräch eingeladen wurde und die Plattform in dem ihr eingeräumten Umfang kostenlos nutzt.

„Höhere Gewalt” umfasst Ereignisse, die von der betroffenen Partei bei Anlegung der gebotenen Sorgfalt nicht abgewendet werden können, wie Naturkatastrophen, Brand, Krieg, Sabotage, behördliche Anordnungen, Pandemien, Streiks oder Stromausfälle.

„Kundenraum” bezeichnet den geteilten, mandatsbezogenen Arbeitsbereich, den ein Expert für die Zusammenarbeit mit einem Kunden anlegt und in den er diesen einlädt.

„Mandat” bezeichnet die über die Plattform abgebildete Zusammenarbeit zwischen einem Expert und seinem Kunden. Der zugrunde liegende Beratungs- oder Dienstleistungsvertrag besteht ausschließlich zwischen Expert und Kunde.

„Masterclass” bezeichnet eine tiefgehende, kostenpflichtige Lerneinheit zu einem spezifischen Fachgebiet, die ggf. mit einem Quiz und Zertifikat abgeschlossen werden kann.

„Organisation” bezeichnet die von einem Owner erstellte Team-Struktur innerhalb der Plattform, die mehrere Seats unter einem Plan zusammenfasst.

„Owner” bezeichnet den Nutzer, der eine Organisation erstellt, verwaltet und die zentrale Abrechnung für alle Seats übernimmt.

„Rauminhaber” bezeichnet den Nutzer, der einen Kundenraum angelegt hat und dessen Mitglieder, Sichtbarkeiten und Inhalte administriert.

„Seat” bezeichnet einen einzelnen Zugang innerhalb einer Organisation, der einem Teammitglied zugewiesen wird.

„Services” bezeichnen alle von Avora über die Plattform bereitgestellten Dienste und Funktionen.

„Spotlight” bezeichnet die auf der Plattform verfügbaren Video-Interviews und -Gespräche mit Unternehmer:innen und Expert:innen.

„Vertrauliche Informationen” sind sämtliche Informationen und Unterlagen unabhängig von der Art ihrer Verkörperung, die einer Partei von der anderen Partei zur Verfügung gestellt werden und die nicht öffentlich verfügbar sind oder aus deren Inhalt sich ergibt, dass sie offensichtlich vertraulich behandelt werden sollen.

„Wissensquelle” bezeichnet eine von einem Expert kontrolliert eingebundene Quelle (z. B. Berichte, Protokolle, Vorlagen, Notizen, Projektarchive), die Avora AI für den betreffenden Nutzer auswerten darf.

„Workspace” bezeichnet den zentralen Arbeitsbereich der Plattform, in dem Nutzer Projekte, Kundenräume, Roadmaps, Aufgaben, Berichte, Dokumente und Termine führen.

„Zertifikat” bezeichnet den digitalen Nachweis über den erfolgreichen Abschluss einer Masterclass, bestehend aus einem PDF-Dokument und einem digitalen Badge.


2. Beschreibung der Dienste und Vertragsgegenstand

2.1 Services

Avora betreibt die Avora Plattform als Software-as-a-Service über das Medium Internet und stellt diese ihren Nutzern zur Verfügung. Vertragsgegenstand ist der internetbasierte Zugang zur Plattform in ihrer jeweils aktuellen Version mit den implementierten Funktionalitäten sowie die Nutzung der durch Avora bereitgestellten Inhalte für die Dauer des Vertrages.

2.2 Plattformbereiche

Die Services umfassen folgende Bereiche:

Der Workspace ist das Zentrum der Plattform: ein gemeinsamer Arbeitsraum, in dem Experts und Unternehmen Projekte führen — mit getrennten Kundenräumen je Mandat, Roadmaps, Aufgaben, Berichten, Dokumenten sowie Videogesprächen mit optionaler Aufzeichnung und Transkription („Avora Meet”, § 7).

Spotlights sind Video-Interviews und -Gespräche mit Unternehmer:innen und Expert:innen zu deren Erfahrungen und Praxisbeispielen.

Die Academy umfasst didaktisch aufbereitete Basiskurse sowie tiefgehende Masterclasses (§ 10).

Das Expertennetzwerk stellt Experts dar und bringt sie mit Unternehmen zusammen (§ 11).

Avora AI ist der KI-gestützte Assistent, der sich durch alle Bereiche der Plattform zieht und im jeweiligen Arbeitskontext unterstützt (§ 8).

2.3 Zielgruppe

Die Plattform richtet sich an Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches, insbesondere an Beratende, Agenturen, IT-Dienstleister sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Der Abschluss kostenpflichtiger Pläne ist Unternehmern vorbehalten. Verbraucher können in Einzelfällen Masterclasses als Einzelkauf erwerben; für sie gelten ergänzend die Bestimmungen des § 22.

2.4 Speicherplatz und Datenhaltung

Die Services umfassen die Bereitstellung des erforderlichen Speicherplatzes für die vertragsgemäße Nutzung der Plattform sowie die Speicherung der aus der Nutzung generierten Daten für die Dauer des Vertrages. Avora setzt hierfür verwaltete Datenbank-, Speicher- und Infrastrukturdienste sorgfältig ausgewählter Dienstleister ein. Die eingesetzten Dienstleister, Verarbeitungsorte und Garantien sind in der Datenschutzerklärung benannt.

2.5 KI-gestützte Funktionen und Transparenz

Avora nutzt künstliche Intelligenz in verschiedenen Bereichen der Plattform, insbesondere für Avora AI, die Erstellung und Aktualisierung von Roadmaps, Vorschläge und Zusammenfassungen im Workspace, die Transkription und Zusammenfassung von Gesprächen in Avora Meet, die Erstellung von Berichten und Projektbriefen, die semantische Suche, die Video-Transkription sowie die Generierung von Quiz-Fragen für Masterclasses. Für die KI-Funktionen werden spezialisierte Drittanbieter-Dienste eingesetzt; diese werden in der Datenschutzerklärung benannt.

KI-generierte Inhalte werden als solche gekennzeichnet. Personenbezogene Daten oder vertrauliche Unternehmenseingaben der Nutzer werden nicht zum Training allgemeiner KI-Modelle der Drittanbieter verwendet. Eine automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne von Art. 22 DSGVO, die gegenüber dem Nutzer rechtliche Wirkung entfaltet, findet nicht statt.


3. Registrierung, Konten und Gastzugang

3.1 Kontotypen

Die Plattform unterscheidet folgende Zugänge:

Das kostenlose Konto ermöglicht die Registrierung und Nutzung von Grundfunktionen der Plattform, insbesondere den Zugang zu Spotlights und — nach Einladung durch einen Expert — zu Kundenräumen.

Kostenpflichtige Pläne für Unternehmen und Experts gewähren Zugang zum vollen Funktionsumfang des jeweiligen Plans (§ 4).

Der Gastzugang (§ 3.4) ermöglicht eingeladenen Personen die Teilnahme an Kundenräumen oder Avora-Meet-Gesprächen, ohne dass ein kostenpflichtiger Plan erforderlich ist.

3.2 Registrierungsvoraussetzungen

Für die Registrierung gelten folgende Voraussetzungen: Vollendung des 18. Lebensjahres; Angabe wahrheitsgemäßer und vollständiger Daten; gültige E-Mail-Adresse für die Konto-Verifizierung; sowie bei Registrierung für ein Unternehmen die Berechtigung zur Vertretung des Unternehmens.

3.3 Registrierungsprozess

Die Registrierung erfolgt durch Eingabe der erforderlichen Stammdaten (Name, ggf. Firmenname, E-Mail-Adresse). Optional ist ein Social-Login über Google, Microsoft, Apple oder LinkedIn möglich. Nach der Bestätigung der E-Mail-Adresse und Akzeptanz dieser AGB sowie der Datenschutzerklärung ist die Registrierung abgeschlossen. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Registrierung durch Avora zustande.

3.4 Gastzugang

Nutzer können Dritte per E-Mail-Einladung oder Einladungslink als Gäste in ihre Kundenräume oder zu Avora-Meet-Gesprächen einladen. Mit dem ersten Zugriff und der Zustimmung zu diesen AGB kommt zwischen dem Gast und Avora ein kostenloser Nutzungsvertrag über die eingeräumten Funktionen zustande.

Der Umfang des Gastzugangs (insbesondere Lese- oder Kommentarrechte) wird vom einladenden Rauminhaber bestimmt und kann von diesem jederzeit geändert oder beendet werden. Ein Anspruch des Gasts auf Fortbestand des Zugangs besteht nicht; § 6.6 und § 6.7 (Export nach Beendigung) bleiben unberührt. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Gast und dem einladenden Nutzer (insbesondere ein Beratungs- oder Dienstleistungsvertrag) besteht ausschließlich zwischen diesen beiden Parteien.


4. Pläne, Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Pläne

Kostenpflichtige Pläne stehen in verschiedenen Stufen für Unternehmen und Experts zur Verfügung und können monatlich oder jährlich abgeschlossen werden. Die jeweils aktuellen Pläne, ihre Bezeichnungen, ihr Funktionsumfang und ihre Preise sind auf der Website von Avora einsehbar und werden bei der Buchung transparent angezeigt.

Frühere Pläne (insbesondere „Pro” und „Ultimate”) werden nicht mehr zum Neuabschluss angeboten. Bestehende Verträge über solche Pläne laufen zu den vereinbarten Konditionen weiter; diese AGB gelten für sie sinngemäß.

4.2 Kostenlose Testphase

Avora kann für bestimmte kostenpflichtige Pläne eine kostenlose Testphase (Free Trial) anbieten. Die Dauer und Bedingungen der Testphase werden bei der Buchung transparent angezeigt. Für die Aktivierung der Testphase kann die Hinterlegung einer gültigen Zahlungsmethode erforderlich sein. Wird der Plan nicht vor Ablauf der Testphase gekündigt, geht er automatisch in einen kostenpflichtigen Plan über. Die Kündigung der Testphase ist jederzeit bis zum Ende der Testperiode möglich.

4.3 Preise und Zahlungsmodalitäten

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, da sich das Angebot an Unternehmer richtet. Soweit Leistungen ausnahmsweise Verbrauchern angeboten werden (§ 22), werden die Preise diesen gegenüber inklusive Umsatzsteuer ausgewiesen.

Die Zahlung erfolgt im Voraus für den gewählten Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich) über die akzeptierten Zahlungsmethoden (insbesondere Kreditkarte oder andere bei der Buchung angebotene Zahlungsarten). Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe; die Abrechnungsverwaltung erfolgt über den Dienst Autumn. Details zu den eingesetzten Dienstleistern finden sich in der Datenschutzerklärung.

Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen behält Avora sich vor, den Zugang zu kostenpflichtigen Features zu sperren. Die Sperrung wird dem Nutzer vorab angekündigt. Nach erfolgreicher Nachzahlung wird der Zugang unverzüglich wiederhergestellt.

4.4 Preisänderungen

Avora ist berechtigt, die Preise für Pläne zu ändern. Preisänderungen werden dem Nutzer mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt und gelten erst ab der nächsten Verlängerungsperiode. Der Nutzer kann den Änderungen widersprechen und den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung kündigen.

4.5 Rechnungsstellung

Rechnungen werden elektronisch an die hinterlegte E-Mail-Adresse versendet und sind im Nutzerportal abrufbar.


5. Organisationen und Seats

5.1 Verfügbarkeit und Obergrenzen

Die Team-Funktion (Organisationen mit mehreren Seats) ist in kostenpflichtigen Plänen verfügbar. Jeder Plan sieht eine Höchstzahl an Seats vor; die jeweils gültigen Obergrenzen, die Anzahl inkludierter Seats und die Preise für zusätzliche Seats (einschließlich etwaiger Staffelpreise) sind auf der Website von Avora einsehbar.

5.2 Organisation und Owner

Durch Aktivierung der Team-Funktion erstellt der Nutzer eine Organisation. Der erstellende Nutzer wird zum Owner der Organisation. Jede Organisation hat genau einen Owner. Der Owner verwaltet die Seats, Einladungen und die zentrale Abrechnung. Der Owner selbst zählt nicht als zusätzlicher Seat. Ein Nutzer kann in der aktuellen Version nur einer Organisation angehören.

5.3 Seats und Teammitglieder

Der Owner kann Teammitglieder per E-Mail-Einladung oder Einladungslink zur Organisation hinzufügen. Alle Seats innerhalb einer Organisation erhalten den Funktionsumfang des Plans des Owners. Eingeladene Nutzer müssen die Einladung aktiv annehmen; die Annahme umfasst die Akzeptanz dieser AGB.

Jedes Teammitglied erhält eigene, private Avora-AI-Verläufe, eine eigene Roadmap sowie einen eigenständigen Lernfortschritt.

5.4 Abrechnung von Seats

Die Abrechnung aller Seats erfolgt zentral über den Owner. Seats werden im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum gebucht. Beim Hinzufügen eines Seats während eines laufenden Abrechnungszeitraums wird dieser anteilig (pro rata) für den verbleibenden Zeitraum berechnet. Beim Entfernen eines Seats wird die Buchung mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums angepasst. Für zusätzliche Seats gelten die zum Zeitpunkt der Hinzufügung gültigen Seat-Preise. Zugewiesene, aber nicht genutzte Seats werden berechnet.

5.5 Pflichten des Owners

Der Owner ist verantwortlich für die rechtzeitige Zahlung aller Seat-Gebühren, die ordnungsgemäße Verwaltung der Organisation, die Information der Teammitglieder über relevante Vertragsänderungen und die Einhaltung dieser AGB durch die Teammitglieder seiner Organisation.

5.6 Entfernung von Teammitgliedern und Austritt

Der Owner kann Teammitglieder jederzeit aus der Organisation entfernen. Teammitglieder können die Organisation auch selbstständig verlassen. In beiden Fällen wird der betroffene Nutzer auf das kostenlose Konto zurückgestuft. Individuelle Daten (insbesondere Roadmaps und Lernfortschritte) bleiben erhalten, sind jedoch bis zum Abschluss eines eigenen Plans nur eingeschränkt zugänglich. Der Zugang zu Inhalten der Organisation endet mit dem Ausscheiden.

5.7 Bereits bestehende Pläne

Hat ein eingeladener Nutzer bereits einen eigenen kostenpflichtigen Plan, wird dieser mit Beitritt zur Organisation beendet und durch die Seat-Lizenz der Organisation ersetzt. Die bereits gezahlte individuelle Gebühr wird dem Nutzer für den verbleibenden Zeitraum anteilig (aliquot) rückerstattet bzw. gutgeschrieben. Bei Verlassen der Organisation kann der Nutzer einen neuen individuellen Plan abschließen.

5.8 Planwechsel des Owners

Ändert der Owner seinen Plan, werden alle Seats automatisch auf den neuen Plan angepasst. Teammitglieder werden über den Planwechsel und die damit verbundene Änderung des Funktionsumfangs benachrichtigt.

5.9 Kündigung durch den Owner

Kündigt der Owner seinen Plan, werden alle Teammitglieder rechtzeitig (mindestens 14 Tage vorher) benachrichtigt. Zum Ende der Laufzeit werden alle Seats auf das kostenlose Konto zurückgestuft und die Organisation archiviert. Individuelle Nutzer-Daten bleiben bei den einzelnen Nutzern erhalten. Für Kundenräume der Organisation gilt § 6.7.


6. Kundenräume und Mandate

6.1 Konzept

Experts können im Workspace für jede Zusammenarbeit einen eigenen Kundenraum anlegen und ihre Kunden per E-Mail-Einladung oder Einladungslink hinzufügen. Kundenräume sind je Mandat getrennt; Inhalte eines Kundenraums sind nur für dessen Mitglieder sichtbar.

6.2 Rollen im Kundenraum

Der Rauminhaber administriert den Kundenraum und bestimmt, welche Personen mit welchen Rechten (insbesondere Lese- oder Kommentarrechte) teilnehmen und welche Inhalte für welche Mitglieder sichtbar sind. Eingeladene Kunden nehmen als Gäste (§ 3.4) oder mit ihrem bestehenden Konto teil.

6.3 Verhältnis der Parteien

Avora stellt mit dem Kundenraum ein Werkzeug für die Zusammenarbeit bereit. Der Beratungs- oder Dienstleistungsvertrag, der dem Mandat zugrunde liegt, besteht ausschließlich zwischen dem Expert und seinem Kunden. Avora ist nicht Partei dieses Vertrages, schuldet nicht dessen Erfüllung und übernimmt keine Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der im Kundenraum ausgetauschten Beratungsleistungen.

6.4 Inhalte im Kundenraum

Jede Partei behält die Rechte an den Inhalten, die sie in den Kundenraum einstellt. Mit dem Einstellen räumt sie den übrigen Mitgliedern des Kundenraums ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für Zwecke der Zusammenarbeit im Rahmen des Mandats ein, sowie Avora das für den Betrieb der Plattform technisch erforderliche Nutzungsrecht (Speicherung, Darstellung, Vervielfältigung).

6.5 Pausierung eines Mandats

Wird ein Mandat pausiert, ruht der Zugriff der eingeladenen Mitglieder auf den Kundenraum. Inhalte werden durch die Pausierung nicht gelöscht.

6.6 Beendigung eines Mandats

Wird ein Mandat beendet, erhalten sowohl der Rauminhaber als auch die eingeladenen Mitglieder für 30 Tage einen Lesezugriff, um die mit ihnen geteilten Inhalte einzusehen und zu exportieren. Danach wird der Kundenraum beim Rauminhaber archiviert; der Zugriff der eingeladenen Mitglieder endet. Die Löschung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung.

6.7 Ende des Plans des Rauminhabers

Endet der kostenpflichtige Plan des Rauminhabers, werden dessen Kundenräume in einen Lesemodus versetzt. Eingeladene Mitglieder behalten für 30 Tage Lesezugriff auf die mit ihnen geteilten Inhalte, um diese zu exportieren. § 13.4 (Datenexport) bleibt unberührt.


7. Avora Meet

7.1 Funktion

Avora Meet ermöglicht Terminplanung und Videogespräche innerhalb der Plattform, einschließlich optionaler Aufzeichnung und Transkription von Gesprächen sowie deren Zusammenfassung durch Avora AI. An Gesprächen können auch Gäste ohne Nutzerkonto über einen Einladungslink teilnehmen.

7.2 Einwilligungen der Teilnehmenden

Aufzeichnung, Transkription und die Einbindung von Gesprächsinhalten in den Kontext von Avora AI erfolgen nur auf Grundlage der Entscheidungen der Teilnehmenden. Die Einwilligung zur Transkription und die Einwilligung zur Nutzung für den KI-Kontext werden getrennt abgefragt; jede teilnehmende Person entscheidet vor dem Beitritt zum Gespräch. Eine erteilte Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden; ab dem Widerruf werden Beiträge der betreffenden Person nicht weiter verarbeitet.

7.3 Verantwortung des Einladenden

Wer zu einem Gespräch einlädt und eine Aufzeichnung oder Transkription aktiviert, ist dafür verantwortlich, dass alle Teilnehmenden vor Beginn darüber informiert sind. Die Plattform unterstützt dies durch entsprechende Hinweise und Abfragen im Beitrittsdialog.

7.4 Nutzungsgrenzen

Aufzeichnungen und Transkripte dürfen ausschließlich für Zwecke der Zusammenarbeit verwendet werden, in deren Rahmen das Gespräch stattgefunden hat. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb des Kundenraums oder eine Veröffentlichung bedarf der Zustimmung aller Teilnehmenden.

7.5 Aufbewahrung und Löschung

Der Rauminhaber kann Aufzeichnungen und Transkripte jederzeit löschen. Unabhängig davon werden Aufzeichnungen und Transkripte spätestens 12 Monate nach der Aufzeichnung automatisch gelöscht, bei Beendigung des zugehörigen Mandats spätestens 90 Tage nach dessen Ende. Details zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung.


8. Avora AI und Wissensquellen

8.1 Funktion

Avora AI unterstützt Nutzer im jeweiligen Arbeitskontext, insbesondere durch Vorschläge, Zusammenfassungen, Analysen, die Erstellung und Aktualisierung von Roadmaps sowie die Vorbereitung von Berichten und Projektbriefen.

8.2 Orientierungscharakter

Die Ausgaben von Avora AI dienen der Orientierung und Vorbereitung und stellen keine rechtsverbindliche Beratung dar. Sie ersetzen insbesondere keine Rechtsberatung, Steuerberatung, Finanzberatung oder zertifizierte Unternehmensberatung. KI-generierte Inhalte können Ungenauigkeiten oder fehlerhafte Informationen enthalten. Der Nutzer bleibt für die Prüfung der Inhalte und für alle Entscheidungen selbst verantwortlich; § 19.6 gilt ergänzend.

8.3 Wissensquellen

Experts können eigene Wissensquellen (z. B. Berichte, Protokolle, Vorlagen, Projektarchive) einbinden, die Avora AI für sie auswerten darf. Der Expert sichert zu, zur Einbindung der jeweiligen Inhalte berechtigt zu sein, insbesondere im Hinblick auf Rechte Dritter und berufliche Verschwiegenheitspflichten.

8.4 Mandantenschutz und Wiederverwendung

Inhalte eines Kundenraums werden nicht in anderen Kundenräumen offengelegt. Soweit Avora AI Erkenntnisse aus früheren Projekten eines Experts in neuen Zusammenhängen vorschlägt, geschieht dies ausschließlich in abstrahierter Form, ohne vertrauliche Inhalte, personenbezogene Daten oder identifizierende Angaben des ursprünglichen Mandats offenzulegen. Der Expert kann steuern, ob und in welchem Umfang Inhalte einer Wissensquelle für solche Querverbindungen herangezogen werden dürfen.

8.5 Vertraulichkeit der Eingaben

Die von Nutzern in Avora AI eingegebenen Daten (Unternehmensinformationen, strategische Ziele, Projektdaten etc.) werden vertraulich behandelt. Sie werden ausschließlich zur Erbringung der personalisierten Services verwendet und nicht zum Training allgemeiner KI-Modelle herangezogen. Der Nutzer kann die Löschung dieser Daten jederzeit im Rahmen seiner Rechte nach der DSGVO veranlassen.


9. Nutzerinhalte und Uploads

9.1 Verantwortung und Rechtegarantie

Nutzer können Inhalte auf die Plattform hochladen und dort erstellen (insbesondere Dokumente, Dateien, Kommentare, Berichte, Wissensquellen). Für diese Inhalte ist der jeweilige Nutzer verantwortlich. Er sichert zu, über die erforderlichen Rechte an den eingestellten Inhalten zu verfügen und durch das Einstellen keine Rechte Dritter zu verletzen.

9.2 Freistellung

Der Nutzer stellt Avora von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung von § 9.1 durch den Nutzer beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern.

9.3 Verbotene Inhalte

Untersagt ist das Einstellen von Inhalten, die rechtswidrig sind, Rechte Dritter verletzen, Schadsoftware enthalten oder deren Verbreitung gegen behördliche oder gerichtliche Anordnungen verstößt.

9.4 Nutzungsrecht zugunsten von Avora

Der Nutzer räumt Avora an eingestellten Inhalten ein nicht-exklusives, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht ein, das die Speicherung, Darstellung und technisch notwendige Vervielfältigung auf der Plattform umfasst. Für Inhalte in Kundenräumen gilt ergänzend § 6.4.

9.5 Speicherlimits

Für Uploads können technische Limits (insbesondere Dateigröße und Speicherkontingente) gelten, die in der Anwendung angezeigt werden. Bei Überschreitung kann Avora das Hochladen weiterer Inhalte ablehnen.

9.6 Berufliche Verschwiegenheit

Wer Unterlagen hochlädt, die Informationen Dritter enthalten (insbesondere Mandanten- oder Kundenunterlagen), bestätigt, zur Verarbeitung dieser Unterlagen auf der Plattform berechtigt zu sein. § 16 (Auftragsverarbeitung) regelt die datenschutzrechtliche Rollenverteilung.

9.7 Datensicherung

Avora sichert die Plattformdaten im Rahmen des ordnungsgemäßen Betriebs. Unabhängig davon bleibt der Nutzer für eigene Sicherungskopien geschäftskritischer Inhalte verantwortlich, soweit ihm dies zumutbar ist.


10. Academy, Masterclasses und Zertifikate

10.1 Academy

Die Academy umfasst Basiskurse und Masterclasses. Der Zugang zu Basiskursen richtet sich nach dem gebuchten Plan; der jeweils aktuelle Umfang ist auf der Website einsehbar.

10.2 Masterclasses

Masterclasses sind tiefgehende Lerninhalte zu spezifischen Fachthemen. Sie bestehen aus einzelnen Lektionen in Videoform und ggf. begleitenden Materialien. Masterclasses werden als Einzelkauf erworben; der Einzelkauf gewährt dauerhaften Zugang zur jeweiligen Masterclass. Inhaber eines aktiven kostenpflichtigen Plans können Masterclasses zu vergünstigten Konditionen erwerben; die jeweils gültigen Preise und Vergünstigungen werden beim Kauf angezeigt.

10.3 Zertifikate

Nach erfolgreichem Abschluss einer Masterclass kann ein Zertifikat ausgestellt werden. Der Abschluss setzt voraus, dass der Nutzer mindestens 90 % des Gesamtfortschritts der Masterclass erreicht hat. Sofern ein Quiz für die Masterclass vorhanden ist, müssen zusätzlich mindestens 80 % der Quiz-Fragen korrekt beantwortet werden.

Das Zertifikat ist im Kaufpreis der Masterclass enthalten; ein gesonderter Erwerb ist nicht erforderlich.

10.4 Ausstellung und Inhalt des Zertifikats

Zertifikate werden von Avora ausgestellt. Sie enthalten den Namen des Absolventen (nach einmaliger Bestätigung durch den Nutzer), den Titel der Masterclass, den Namen des Kursleiters, das Ausstellungsdatum und eine eindeutige Zertifikats-ID. Der Name auf dem Zertifikat kann nachträglich nur über den Avora-Support geändert werden.

Jedes Zertifikat erhält eine öffentliche Verify-URL, über die der Status des Zertifikats (gültig, widerrufen, nicht gefunden) überprüft werden kann. Aus Datenschutzgründen wird auf der Verify-Seite kein Name des Absolventen angezeigt.

10.5 Gültigkeit und Widerruf

Zertifikate sind unbegrenzt gültig. Avora behält sich das Recht vor, Zertifikate bei nachgewiesenem Betrug zu widerrufen. Ein Widerruf wird dem betroffenen Nutzer per E-Mail mitgeteilt. Bereits heruntergeladene PDF-Zertifikate werden durch einen Widerruf nicht technisch ungültig, die Verify-URL zeigt jedoch den Status „widerrufen” an.

10.6 Quiz-System und KI-Kennzeichnung

Quiz-Fragen für Masterclasses können manuell durch den Kursleiter erstellt oder KI-gestützt auf Basis der Kursinhalte generiert werden. KI-generierte Fragen werden als solche gekennzeichnet.

10.7 Rückerstattung

Für im Einzelkauf erworbene Masterclasses gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte; für Verbraucher zusätzlich die Widerrufsrechte gemäß § 22. Mit der Ausstellung eines Zertifikats ist die Leistung der Masterclass vollständig erbracht; eine Rückerstattung des Kaufpreises ist ab diesem Zeitpunkt ausgeschlossen. Dies gilt unbeschadet gesetzlich zwingender Gewährleistungsrechte.

10.8 Von Experts erstellte Masterclasses

Avora kann Experts die Möglichkeit einräumen, eigene Masterclasses für die Academy zu erstellen. Rechteeinräumung, Qualitätsanforderungen und Vergütung werden in einer gesonderten Vereinbarung zwischen Avora und dem jeweiligen Kursautor geregelt. Für Käufer gelten unabhängig davon die Bestimmungen dieses § 10.


11. Expertennetzwerk und Avora Certified

11.1 Plattformrolle von Avora

Avora betreibt das Expertennetzwerk, um Unternehmen und Experts zusammenzubringen. Avora ist nicht Vertragspartner bei Geschäften zwischen Nutzern und Experts und tritt weder als Berater noch als Erfüllungsgehilfe für die vom Expert erbrachten Leistungen auf.

11.2 Listung im Expertennetzwerk

Experts mit einem aktiven, dafür berechtigenden Plan werden im Expertennetzwerk dargestellt. Der Expert ist für die Richtigkeit und Aktualität seiner Profilangaben verantwortlich; Angaben zu Qualifikationen, Referenzen und Leistungen müssen wahrheitsgemäß sein. Avora ist berechtigt, die Darstellung des Netzwerks zu gestalten und zu kuratieren sowie Profile bei Verstößen gegen diese AGB aus der Darstellung zu nehmen.

11.3 Avora Certified

„Avora Certified” ist ein Qualitätsstatus, den Experts nach erfolgreichem Abschluss eines Prüfverfahrens erhalten. Das Verfahren umfasst eine Bewerbung, die Prüfung der Angaben durch Avora sowie die Unterzeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung (NDA). Ein Anspruch auf Zertifizierung besteht nicht.

Der Status berechtigt zur Führung der Bezeichnung „Avora Certified Expert” und des zugehörigen Badges innerhalb und außerhalb der Plattform, solange der Status besteht. Avora kann den Status widerrufen, wenn seine Voraussetzungen wegfallen, der Expert gegen diese AGB oder die Geheimhaltungsvereinbarung verstößt oder Angaben aus der Bewerbung sich als unrichtig herausstellen. Der Widerruf wird dem Expert mitgeteilt; mit dem Widerruf endet das Recht zur Führung der Bezeichnung und des Badges.

11.4 Teilen von Daten mit Experts

Teilt ein Nutzer über die Plattform Daten (insbesondere Roadmap-Inhalte) mit einem Expert, wählt er selbst aus, welche Inhalte geteilt werden. Die geteilten Inhalte stehen dem Expert über eine zeitlich begrenzte Freigabe zur Verfügung.

11.5 Keine Erfolgsgarantie

Avora garantiert nicht die Verfügbarkeit passender Experts, die Qualität der durch Experts erbrachten Leistungen oder den Erfolg einer Zusammenarbeit. Nutzer sind selbst für die Prüfung von Angeboten und die Entscheidung über eine Zusammenarbeit verantwortlich.

11.6 Bewertungen

Die Plattform kann ein Bewertungssystem bereitstellen. Bewertungen können nur von Nutzern abgegeben werden, deren Zusammenarbeit mit dem bewerteten Expert über die Plattform nachvollziehbar ist. Bewertungen müssen wahrheitsgemäß, sachlich und fair sein. Avora überprüft Bewertungen nicht inhaltlich, behält sich jedoch vor, Bewertungen zu entfernen, die gegen diese AGB verstoßen, missbräuchlich oder offensichtlich unbegründet sind.


12. Integrationen mit Drittdiensten

12.1 Verbindung

Nutzer können Drittdienste (z. B. Kalender- oder Projektmanagement-Dienste) mit ihrem Konto verbinden sowie ausgehende Webhooks einrichten. Die Verbindung erfolgt auf Veranlassung des Nutzers; er sichert zu, zur Verbindung des jeweiligen Drittdienst-Kontos berechtigt zu sein.

12.2 Verhältnis zum Drittanbieter

Für den Drittdienst gelten ausschließlich die Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Avora hat keinen Einfluss auf dessen Verfügbarkeit, Funktionsumfang oder Datenverarbeitung und übernimmt hierfür keine Gewähr.

12.3 Datenaustausch

Im Rahmen einer aktiven Verbindung werden Daten nur insoweit übertragen, wie es für die jeweilige Funktion erforderlich ist. Der Nutzer kann eine Verbindung jederzeit trennen; gespeicherte Zugangstoken werden dabei gelöscht. Bei ausgehenden Webhooks ist der Nutzer für das empfangende Zielsystem und die dortige Datenverarbeitung verantwortlich.


13. Vertragslaufzeit und Kündigung

13.1 Laufzeit

Kostenlose Konten bestehen unbefristet. Kostenpflichtige Pläne können als Monats- oder Jahresplan abgeschlossen werden. Monatspläne haben eine Laufzeit von einem Monat und verlängern sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat. Jahrespläne haben eine Laufzeit von zwölf Monaten und verlängern sich automatisch um jeweils weitere zwölf Monate.

13.2 Ordentliche Kündigung

Monatspläne können jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden. Jahrespläne können jederzeit mit Wirkung zum Ende der laufenden Jahresperiode gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt über das Nutzerportal oder per E-Mail an hello@avora.digital. Eine Kündigungsbestätigung wird elektronisch versendet.

13.3 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Zur außerordentlichen Kündigung ist Avora insbesondere berechtigt, wenn der Nutzer fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung nicht leistet, die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der Plattform trotz Abmahnung wiederholt verletzt oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Eine außerordentliche Kündigung setzt grundsätzlich voraus, dass der andere Teil zuvor schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den Grund zur Kündigung in angemessener Frist zu beseitigen, es sei denn, eine Abmahnung ist nach den Umständen unzumutbar.

13.4 Folgen der Vertragsbeendigung

Nach Beendigung eines kostenpflichtigen Plans bleibt der Zugang bis zum Ende der bezahlten Periode aktiv. Danach erfolgt eine automatische Rückstufung auf das kostenlose Konto. Der Nutzer hat die Möglichkeit, vor der Rückstufung seine Daten über die Exportfunktion herunterzuladen (insbesondere Roadmap-Daten, Berichte und Zertifikate). Für Kundenräume gilt § 6.7. Bereits ausgestellte Zertifikate bleiben auch nach Vertragsbeendigung gültig und über die Verify-URL abrufbar. Im Einzelkauf erworbene Masterclasses bleiben zugänglich, solange das Konto besteht.

13.5 Daten nach Vertragsbeendigung

Nach Beendigung des Vertrages und vollständiger Löschung des Nutzerkontos werden personenbezogene Daten innerhalb von 30 Tagen gelöscht, sofern nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten (insbesondere steuer- und unternehmensrechtliche Aufbewahrungsfristen von bis zu sieben Jahren) entgegenstehen. Der Nutzer kann seine Daten vor der Löschung über die Exportfunktion herunterladen. Daten, die aufgrund gesetzlicher Pflichten aufbewahrt werden müssen, werden nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfrist gelöscht.


14. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

14.1 Rechte an der Plattform

Alle Rechte an der Plattform, ihrer Software, dem Design, den Marken und den von Avora oder in deren Auftrag erstellten Inhalten (einschließlich Spotlights, Basiskursen, Masterclasses und KI-generierten Inhalten) stehen Avora bzw. den jeweiligen Rechteinhabern zu. Die Nutzung ist ausschließlich im Rahmen dieser AGB gestattet.

14.2 Nutzungsrechte des Nutzers

Avora räumt dem Nutzer im Rahmen des gebuchten Plans für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht ein, die Digitalen Inhalte und Services nach Maßgabe dieser AGB zu nutzen. Der Umfang des Zugangs richtet sich nach dem gewählten Plan.

14.3 Nutzungsbeschränkungen

Nutzer dürfen die Digitalen Inhalte nicht an Dritte weitergeben, weder veräußern, vermieten, verleihen noch Dritten auf andere Weise zugänglich machen. Das Kopieren, Übersetzen, Abändern, Bearbeiten, Dekompilieren, Zurückentwickeln oder Disassemblieren der Digitalen Inhalte und der Plattform-Software ist untersagt. Gesetzlich zwingende Rechte, insbesondere unter dem österreichischen Urheberrechtsgesetz, bleiben unberührt.

14.4 Zertifikate und Badges

Die auf Zertifikaten und Badges verwendeten Gestaltungselemente, das Avora-Branding und das Layout sind urheberrechtlich geschützt. Der Nutzer darf ausgestellte Zertifikate und Badges zu eigenen Zwecken verwenden (insbesondere für den Lebenslauf, LinkedIn und ähnliche berufliche Darstellungen). Eine Veränderung der Zertifikate oder Badges ist nicht gestattet. Für das Avora-Certified-Badge gilt § 11.3.


15. Verfügbarkeit der Services

15.1 Service Level

Avora stellt die Plattform grundsätzlich 24 Stunden am Tag, 365 Tage pro Jahr zur Nutzung zur Verfügung und strebt eine Verfügbarkeit von durchschnittlich 99 % im Monatsmittel an.

15.2 Wartungsarbeiten

Avora ist berechtigt, die Plattform für planmäßige Wartungsarbeiten zu unterbrechen. Wartungsfenster werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (MEZ/MESZ) gelegt und im Voraus angekündigt. Angekündigte planmäßige Wartungsfenster gelten nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit.

15.3 Störungen und Einschränkungen

Avora wird die Nutzer nach Möglichkeit über Störungen und deren voraussichtliche Dauer informieren. Für internet- oder netzbedingte Ausfallzeiten und insbesondere für Ausfallzeiten aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Avora liegen (wie Höhere Gewalt, Verschulden Dritter oder Störungen bei Infrastrukturdienstleistern), ist Avora nicht verantwortlich.


16. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

16.1 Grundsätze

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der separaten Datenschutzerklärung und den Bestimmungen der DSGVO sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG). Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren Datenschutzbestimmungen beachten.

16.2 Rollenverteilung

Für personenbezogene Daten, die der Nutzer im Rahmen der Nutzung des Workspace in die Plattform einbringt — insbesondere Daten seiner eigenen Kunden, Kontakte und Geschäftspartner in Kundenräumen, Dokumenten und Wissensquellen — handelt Avora als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Hierfür schließen die Parteien den Auftragsverarbeitungsvertrag in Anlage 1, der Bestandteil dieses Vertrages ist.

Für personenbezogene Daten, die Avora zu eigenen Zwecken verarbeitet — insbesondere Konto-, Vertrags- und Abrechnungsdaten, Daten zur Plattformsicherheit sowie Nutzungsdaten zur Produktverbesserung — ist Avora Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Details regelt die Datenschutzerklärung.

16.3 Avora Meet mit Gästen

Für die Inhalte von Gesprächen, zu denen ein Nutzer Dritte einlädt, ist der einladende Nutzer datenschutzrechtlich Verantwortlicher; Avora verarbeitet diese Inhalte in seinem Auftrag nach Maßgabe der Anlage 1. Die Pflichten des Einladenden aus § 7.3 bleiben unberührt.

16.4 Datenschutz in Organisationen

Innerhalb einer Organisation hat der Owner keinen Zugriff auf die individuellen Avora-AI-Verläufe der Teammitglieder. Diese sind und bleiben privat. Der Owner hat Zugang zu aggregierten Nutzungsdaten (z. B. Kursfortschritt, letzte Aktivität). Die individuelle Roadmap eines Teammitglieds ist nur für dieses einsehbar.

16.5 Steuerliche Meldepflichten

Als Betreiber einer digitalen Plattform kann Avora unter bestimmten Umständen nach dem Digitalen Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG) verpflichtet sein, Informationen über gewerbliche Aktivitäten der Nutzer an die Finanzverwaltung zu melden. Betroffene Nutzer werden vor jeder Meldung über Art und Umfang der übermittelten Daten informiert.

16.6 Internationale Datenübertragung

Bei der Nutzung von technischen Drittanbietern können Daten in Länder außerhalb der EU/des EWR übertragen werden. Dies erfolgt ausschließlich auf Grundlage geeigneter Garantien, insbesondere der Standardvertragsklauseln (SCC) der EU-Kommission. Details zu den eingesetzten Drittanbietern finden sich in der Datenschutzerklärung.


17. Inhaltsmoderation und Meldeverfahren

17.1 Meldung rechtswidriger Inhalte

Wer der Auffassung ist, dass auf der Plattform gespeicherte Inhalte rechtswidrig sind oder Rechte verletzen, kann dies unter Angabe der Fundstelle und einer Begründung an legal@avora.digital melden. Avora bestätigt den Eingang der Meldung und teilt der meldenden Person die getroffene Entscheidung mit.

17.2 Maßnahmen und Begründung

Avora prüft Meldungen sorgfältig und ohne unangemessene Verzögerung und kann Inhalte entfernen, sperren oder in ihrer Sichtbarkeit beschränken sowie in schwerwiegenden oder wiederholten Fällen Nutzerkonten vorübergehend oder dauerhaft sperren. Betroffene Nutzer werden über die Maßnahme und ihre Gründe informiert, soweit dem keine gesetzlichen Ausnahmen entgegenstehen. Die Sperre wird aufgehoben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

17.3 Beschwerde gegen Entscheidungen

Gegen Entscheidungen nach § 17.2 kann der betroffene Nutzer innerhalb von sechs Monaten Beschwerde an legal@avora.digital erheben. Die Beschwerde wird von Avora zeitnah, sorgfältig und diskriminierungsfrei geprüft; das Ergebnis wird dem Nutzer mitgeteilt. Das Recht, Gerichte oder Behörden anzurufen, bleibt unberührt.

17.4 Kontaktstelle

Zentrale Kontaktstelle für Behörden und Nutzer im Sinne der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act) ist legal@avora.digital. Die Kommunikation ist auf Deutsch und Englisch möglich.


18. Vertraulichkeit

18.1 Vertraulichkeitsverpflichtung

Die Parteien haben alle Vertraulichen Informationen, die eine Partei der anderen Partei mitteilt oder von ihr erhält, vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zweck der Leistungserbringung und Vertragserfüllung zu benutzen. Die Parteien werden Vertrauliche Informationen vor unbefugtem Zugriff schützen und mit mindestens der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsinhabers behandeln.

18.2 Ausnahmen

Diese Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten nicht für Informationen, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren, bevor sie diese von der anderen Partei erhalten hat; die die empfangende Partei unabhängig und ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen der anderen Partei selbständig entwickelt hat; die die empfangende Partei von einem Dritten erlangt hat, der seinerseits keiner Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegt; die ohne Verschulden der empfangenden Partei allgemein bekannt sind oder werden; die eine Partei durch schriftliche Erklärung von der Vertraulichkeit ausgenommen hat; oder deren Offenlegung durch richterlichen oder behördlichen Beschluss angeordnet wird.


19. Haftung und Gewährleistung

19.1 Gewährleistung

Avora gewährleistet die Funktions- und Betriebsbereitschaft der Plattform und der Services nach den Bestimmungen des Vertrags. Bei Mängeln besteht zunächst Anspruch auf Nacherfüllung (Verbesserung oder Ersatzlieferung). Bei dauerhafter Unmöglichkeit der Nacherfüllung steht dem Nutzer das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt zu. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Bereitstellung des jeweiligen Services, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

19.2 Haftungsbeschränkung

Die Haftung von Avora auf Schadensersatz ist, soweit es dabei auf ein Verschulden ankommt, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet Avora nur für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Bereitstellung der Services, deren Freiheit von Mängeln, die die Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie etwaige Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten.

19.3 Schadensbegrenzung

Soweit Avora dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangener Gewinn, sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Services typischerweise zu erwarten sind. Die Haftung ist der Höhe nach auf die vom Nutzer in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlten Entgelte begrenzt, maximal jedoch auf EUR 50.000 pro Schadensfall.

19.4 Haftungsausschlüsse

Avora haftet nicht im Fall von Höherer Gewalt. Für den Verlust von Daten haftet Avora nicht, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Nutzer es unterlassen hat, zumutbare Datensicherungen durchzuführen. Keine Haftung besteht für Inhalte anderer Nutzer, für Inhalte und Leistungen von Experts, für verbundene Drittdienste (§ 12), für verlinkte Websites oder für Schäden durch Viren oder andere schädliche Programme, die nicht aus dem Verantwortungsbereich von Avora stammen.

19.5 Leistungen von Experts und Gesprächsinhalte

Avora übernimmt keine Haftung für die Qualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der von Experts angebotenen oder erbrachten Leistungen sowie für die Inhalte, die Teilnehmende in Kundenräumen und Avora-Meet-Gesprächen austauschen. Nutzer sind selbst für die Prüfung und Auswahl von Angeboten verantwortlich.

19.6 KI-generierte Inhalte

Die Ausgaben von Avora AI sind automatisiert generierte Vorschläge und stellen ausdrücklich keine professionelle Beratung dar (§ 8.2). Avora haftet nicht für Schäden, die durch das ungeprüfte Befolgen KI-generierter Empfehlungen entstehen. Für verbindliche fachliche Auskünfte wird die Konsultation qualifizierter Fachleute empfohlen.

19.7 Zwingendes Recht

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für die Haftung für Personenschäden (Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit), für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in anderen Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich ausgeschlossen ist.


20. Referenzrecht

20.1 Nennung als Referenzkunde

Avora ist berechtigt, zahlende Vertragspartner als Referenzkunden in Pressemitteilungen, Marketingmaterialien und auf der Website von Avora zu benennen. Der Nutzer kann der Nennung jederzeit widersprechen, wobei eine E-Mail an hello@avora.digital ausreichend ist. Gäste und deren Organisationen werden nicht als Referenz genannt.

20.2 Logo-Nutzung

Die Referenznennung kann mit der Darstellung des Firmenlogos des Nutzers erfolgen. Der Nutzer räumt Avora zu diesem Zweck ein einfaches, widerrufliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht hinsichtlich der hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechte ein.


21. Support und Beschwerden

21.1 Support-Kanäle

Support wird über E-Mail (support@avora.digital) und das Kontaktformular auf der Website angeboten. Die angestrebte Antwortzeit beträgt in der Regel 48 Stunden an Werktagen. Ergänzend stellt Avora eine Knowledge Base mit Anleitungen zur Verfügung.

21.2 Beschwerden

Allgemeine Beschwerden können jederzeit per E-Mail an legal@avora.digital eingereicht werden. Avora bestätigt den Eingang innerhalb von fünf Werktagen und bemüht sich um eine sachgerechte Klärung innerhalb von 30 Tagen. Für Beschwerden gegen Moderationsentscheidungen gilt § 17.3. Das Recht des Nutzers, die zuständige Aufsichtsbehörde oder ein Gericht anzurufen, bleibt unberührt.


22. Besondere Bestimmungen für Verbraucher

22.1 Geltungsbereich

Kostenpflichtige Pläne sind Unternehmern vorbehalten. Erwirbt ausnahmsweise ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) eine Masterclass als Einzelkauf, gelten ergänzend die Bestimmungen dieses § 22. Verbrauchern gegenüber werden Preise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.

22.2 Widerrufsrecht

Verbraucher haben ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss gemäß § 11 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG). Der Widerruf kann ohne Angabe von Gründen in jeder eindeutigen Form (z. B. per E-Mail an legal@avora.digital) erklärt werden.

Muster-Widerrufsformular. Der Verbraucher kann zur Ausübung des Widerrufsrechts das nachstehende Muster verwenden, ist dazu jedoch nicht verpflichtet:

An: Avora FlexCo, Kohlplatz 7/303, 6600 Pflach, Österreich, E-Mail: legal@avora.digital

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: [Bezeichnung der Dienstleistung]

Bestellt am / erhalten am: [Datum]

Name des/der Verbraucher(s): [Name]

Anschrift des/der Verbraucher(s): [Anschrift]

Datum, Unterschrift

22.3 Vorzeitiges Erlöschen bei digitalen Inhalten

Bei Verträgen über die Bereitstellung digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden (insbesondere Masterclasses als Einzelkauf), erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: (a) der Verbraucher hat vor Beginn der Bereitstellung ausdrücklich zugestimmt, dass Avora mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt; (b) der Verbraucher hat zur Kenntnis genommen, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Bereitstellung sein Widerrufsrecht verliert; und (c) Avora hat dem Verbraucher die digitalen Inhalte zum Abruf bereitgestellt (§ 18 Abs. 1 Z 11 FAGG).

Diese Zustimmung wird im Kaufprozess durch eine separate, aktive Bestätigung (Checkbox) eingeholt, die nicht mit anderen Erklärungen kombiniert ist. Der Verbraucher erhält eine Bestätigung über die erteilte Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail).

22.4 Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs erstattet Avora alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Widerrufserklärung. Die Rückzahlung erfolgt mit demselben Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat.

22.5 Alternative Streitbeilegung

Avora ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

22.6 Kontakt für Beschwerden

Kontaktdaten für Beschwerden: legal@avora.digital, Postanschrift: Avora FlexCo, Kohlplatz 7/303, 6600 Pflach, Österreich.


23. Änderungen der AGB und Services

23.1 AGB-Änderungen

Avora behält sich vor, diese AGB zu ändern, insbesondere wenn sich die Rechtslage ändert, neue Features eingeführt werden, technische Anpassungen notwendig sind oder Geschäftsmodell-Anpassungen erforderlich werden. Änderungen werden dem Nutzer mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse mitgeteilt. Der Nutzer kann den Änderungen innerhalb dieser Frist widersprechen. Bei Widerspruch endet der Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen. Bereits gezahlte Entgelte für den Zeitraum nach Vertragsende werden anteilig erstattet. Die Nutzung der Plattform nach Inkrafttreten der geänderten AGB gilt als Zustimmung.

23.2 Versionierung

Jede Fassung dieser AGB trägt eine Versionsnummer und ein Standdatum. Avora dokumentiert, welcher Fassung ein Nutzer zugestimmt hat.

23.3 Service-Änderungen

Avora ist berechtigt, die Services zu überarbeiten, den Funktionsumfang zu erweitern oder anzupassen, ohne dadurch die vertragswesentlichen Services wesentlich einzuschränken. Wesentliche Änderungen werden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail angekündigt. Bei Widerspruch werden sich die Parteien um eine einvernehmliche Lösung bemühen. Im Falle einer Nichteinigung ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen.


24. Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

24.1 Anwendbares Recht

Für diese AGB und die gesamte Vertragsbeziehung gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Für Verbraucher im Sinne des KSchG gelten die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, soweit diese einen weitergehenden Schutz bieten.

24.2 Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist für Unternehmer ausschließlicher Gerichtsstand Innsbruck, Österreich. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsbestimmungen, insbesondere der Gerichtsstand am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Verbrauchers (§ 14 KSchG).

24.3 Schriftform

Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden zu diesen AGB. Änderungen oder Ergänzungen der AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Soweit in diesen AGB die Schriftform vorgesehen ist, genügt auch die Textform (z. B. E-Mail), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

24.4 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

24.5 Übertragung

Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei übertragbar. Avora ist jedoch berechtigt, ihre Rechte und Pflichten auf verbundene Unternehmen im Sinne des Unternehmensgesetzbuches zu übertragen, sofern dies die Interessen des Nutzers nicht wesentlich beeinträchtigt.

24.6 Sprache

Diese AGB sind in deutscher Sprache verfasst. Im Falle einer Übersetzung ist die deutsche Fassung maßgeblich.

24.7 Ergänzende Vertragsbestandteile

Neben diesen AGB gelten folgende Dokumente als Vertragsbestandteile, soweit sie auf den Nutzer Anwendung finden:

  • die Datenschutzerklärung von Avora (abrufbar unter avora.digital/privacy)
  • der Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 1) für Nutzer, die personenbezogene Daten Dritter in die Plattform einbringen
  • die Widerrufsbelehrung für Verbraucher (§ 22)

Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Dokumenten haben die vorliegenden AGB Vorrang, sofern die ergänzenden Dokumente nicht ausdrücklich abweichende Regelungen für ihren jeweiligen Anwendungsbereich vorsehen.


Kontaktinformationen:

Avora FlexCo Kohlplatz 7/303 6600 Pflach, Österreich

E-Mail: hello@avora.digital Website: https://avora.digital

Firmenbuchnummer: 644584v UID: ATU81621238

Version 2.0 · Stand der AGB: 23. August 2026